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Die Kirchenverwaltung ist für die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Pfarrgemeinde verantwortlich. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört u. a.
die Sorge für das Kirchenstiftungsvermögen
die Erstellung des Haushaltes
der Vollzug des Haushaltes und die Jahresrechnung
die Beschlussfassung über die Anlage von Stiftungsgeldern bzw. über die Verwendung von nicht zweckgebundenen freiwilligen Zuwendungen zur Erfüllung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z. B. Ausstattung, Inhalt der Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus)